svz.de : Warum manche Artikel auf svz.de jetzt bezahlpflichtig sind

Das medienhaus:nord-Verlagshaus in Schwerin

Das medienhaus:nord-Verlagshaus in Schwerin

Qualität ist ein wichtiges Merkmal für redaktionelle Inhalte – dies lässt sich auf Dauer nicht durch kostenfreie Inhalte gewährleisten. Darum sind manche Artikel auf svz.de jetzt kostenpflichtig.

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02. November 2018, 16:54 Uhr

Noch nie war der Wunsch nach aktuellen und fundierten Informationen größer als heute. Was uns in der Redaktion antreibt, sind Ereignisse, Themen und Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Wie steht es um die heimische Wirtschaft, was wird im Rathaus entschieden, was ist in Ihrem Ort oder Stadtteil los, was gibt es Neues in Sport, Kultur und Freizeit?

Diese Informationen aus Ihrem direkten Lebensumfeld erhalten Sie bei uns – aktuell und gut recherchiert. Journalistische Sorgfalt, die wir auch bei unserer überregionalen Berichterstattung an den Tag legen.

Als Nachrichtenmedium sind wir immer am Puls der Zeit. Über die gedruckte Tageszeitung hinaus bieten wir unsere Inhalte auch per App auf dem Smartphone und iPad sowie online auf svz.de an. Unsere Redakteure schreiben für Sie Tag und Nacht – zugeschnitten auf das jeweilige Format. So können Sie Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt immer und überall abrufen. Ob im Bus, in der Bahn, im Café oder abends auf dem Sofa – lesen Sie, wann und wo Sie wollen.

Die Vorteile bei Abschluss eines Abos

  • Unbegrenzter Zugang zu allen Inhalten auf svz.de
  • Nur 0,99 Euro im ersten Monat, danach 5,90 Euro pro Monat
  • Für Abonnenten der gedruckten Zeitung ist bei Abschluss eines E-Paper-Abos das Web-Abo inklusive. Hier können Sie es bestellen.
  • Monatlich kündbar
 

Allgemein

1. Warum ist die Website bezahlpflichtig?

Im Sinne der Qualität und auf Dauer ist es unerlässlich, die journalistischen Inhalte über das Internet nicht unbegrenzt und kostenfrei zugänglich zu machen. Auch hinter diesen Medien stehen die Arbeit und Kompetenz von weit über 100 Redakteuren aus dem medienhaus:nord, die speziell für diese Produkte an der steten nachrichtlichen Aktualisierung über 24 Stunden hinweg arbeiten und darüber hinaus besondere Inhalte wie beispielsweise Servicethemen bereitstellen.

2. Wie sieht die Bezahlschranke für die Website genau aus?

Die Bezahlpflicht richtet sich nach den gelesenen redaktionellen SVZ+ Artikeln (nur für bereits registrierte Kunden lesbar) im Zeitraum von 30 Tagen. Grundsätzlich sind für Sie als registrierter Kunde in diesem Zeitraum drei Artikel kostenfrei lesbar. Mit Aufruf des vierten Artikels erfolgt die Aufforderung zur SVZ+ Abo-Bestellung. Dann sind alle Plus-Artikel frei lesbar.

3. Wie kann das Web-Abo SVZ+bestellt werden?

SVZ+ kann sowohl telefonisch als auch über die digitalen Bestellformulare bestellt werden.

DigitalPremium, bestehend aus dem Web-Abo SVZ+ sowie dem Zugang zu allen digitalen Tageszeitungen des Verlags, kann sowohl telefonisch oder schriftlich über den SVZ Leserservice, persönlich in den Geschäftsstellen oder über das digitale Bestellformular svz.de/web-abo bestellt werden.

4. Erhalte ich bei Abschluss des Abos ein Bestätigungsschreiben?

Eine Bestätigung mit Ihren Vertragsdaten erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Anmeldung/Registrierung

1. Warum sollte ich mich registrieren?

Das Nachrichtenportal svz.de bietet viele Serviceleistungen, die eine Identifikation erfordern. Das Kommentieren von Artikeln oder auch Änderungen rund um das Abonnement werden so ermöglicht. Diese Dienste können mit einem zentralen Konto genutzt werden, das mit der Registrierung erstellt wird. Anlässlich der Registrierung erhalten Sie von uns außerdem ein Kontingent an drei freien Plus-Artikeln pro Monat, die Sie ohne Bezahlung nutzen können.

2. Warum muss ich mich als Kunde mit Klarnamen (Vor- und Nachname) anmelden?

Mit dem Benutzerkonto auf svz.de können unter anderem Kommentare zu Artikeln verfasst werden. Im Sinne einer aufrichtigen und seriösen Diskussion ist es uns wichtig, dass Meinungsäußerungen im redaktionellen Umfeld offen und nicht anonym abgegeben werden.

3. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Registrierung habe?

Der Leserservice unterstützt Sie bei allen Fragen zu SVZ+ sowie speziell zur Registrierung (leserservice@medienhausnord.de oder 0385/63788333).

4. Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Auf svz.de finden Sie oben rechts den Button „Anmelden“. Dort können Sie sich über die Funktion „Passwort vergessen?“ einen Link zukommen lassen, über den Sie ein neues Passwort wählen können.

 

Preismodell

1. Was kostet SVZ+?

Dies ist abhängig davon, ob Sie bereits ein Abonnent einer gedruckten Tageszeitung aus dem medienhaus:nord sind. Als Digitalabonnent ist die Nutzung von SVZ+ und der News-App im bestehenden Preis inbegriffen. Als Printabonnent erhalten Sie unser E-Paper drei Monate kostenlos. Da ist das Web-Abo inbegriffen. Melden Sie sich dazu bitte beim Leserservice.

Nutzen Sie unser Einführungsangebot und lernen Sie SVZ+ kennen: Im ersten Monat zahlen Sie einmalig nur 0,99 Euro. Anschließend wird das Angebot zum Normalpreis mit monatlicher Kündigungsfrist weitergeführt.

Einführungsangebot 0,99 Euro im ersten Monat
anschließend Abo-Preis für Neukunden und Print-Abonnenten 5,90 Euro /Monat ab dem zweiten Monat
für Digitalabonnenten inbegriffen
2. Können auch einzelne Artikel auf svz.de gekauft werden?

Nein, einen Einzelverkauf von Artikeln bieten wir nicht an. Sie müssen ein Web-Abo abschließen, um Zugriff auf die einzelnen Artikel zu bekommen, können dies jedoch flexibel monatlich kündigen.

3. Wie kann ich SVZ+ bezahlen?

Wir bieten die Zahlweisen Lastschrift und Rechnung an.

 

Kündigung

1. Wie sind die Kündigungsfristen bei SVZ+?

Eine Kündigung muss schriftlich bis zum 05. eines Monats erfolgen, um zum Monatsende wirksam zu sein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich.

Bei unserem Einführungsangebot (0,99 Euro im ersten Monat) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Hier müssen Sie uns spätestens sieben Tage vor Ablauf des Angebots mitteilen, dass Sie Ihren Zugang nicht verlängern möchten. Die Art der Mitteilung (schriftlich/telefonisch) spielt hierbei keine Rolle.

 
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